Der Mieter verpflichtet sich, bei Vertragsabschluss eine unbefristete, unbedingte, selbstschuldnerische Bürgschaft eines deutschen Kredit-Instituts vorzulegen. Der Mieter wird hiervon frei, wenn er dem Vermieter eine Barkaution überlässt, welche der Vermieter auf einem seiner Konten separiert.